Die Stadtwerke werden die gesetzlich festgelegte Soforthilfe (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz) im Dezember für alle Erdgas- und Wärmekunden umsetzen. Das bedeutet, dass der monatliche Abschlag für Gas im Dezember 2022 einmalig ausgesetzt wird.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen