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SWU informiert: Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden

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Die Stadtwerke werden die gesetzlich festgelegte Soforthilfe (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz) im Dezember für alle Erdgas- und Wärmekunden umsetzen. Das bedeutet, dass der monatliche Abschlag für Gas im Dezember 2022 einmalig ausgesetzt wird.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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