Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. März 2023) die Ermittlungen gegen den deutschen Staatsangehörigen Markus L.
wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) GVG).
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen
Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. März 2023) die Ermittlungen gegen den deutschen Staatsangehörigen Markus L.
wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) GVG).
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen