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Anpassung der Parkentgelte in den Ulmer Parkhäusern

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Ab dem 1. März 2024 gilt eine geänderte Tarifstruktur in den Ulmer Parkhäusern. Die Erhöhung der Entgelte betrifft das Parkhaus Am Rathaus und in den anderen Parkierungseinrichtungen der Ulmer Parkbetriebe, den Abend-, den Sonn- und Feiertagstarif. Die Ulmer Parkbetriebsgesellschaft setzt in ihren Häusern auf einen hohen Standard und Personal vor Ort. Steigende Aufwendungen bei Personal, Energie, für Modernisierung und Instandhaltung – insbesondere auch Wartungsarbeiten durch externe Firmen – erfordern im März 2024 eine Anpassung der Tarife.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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