Untere Wasserbehörde des Landratsamts Reutlingen ruft zu verantwortungsvollem Umgang mit dem Schutzgut Wasser und dem Lebensraum Fließgewässer auf. Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern nur eingeschränkt möglich.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen