Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Bewohnerparken, bei dem eine falsche Rechtsgrundlage moniert wurde – erhöhte Gebühren aber grundsätzlich rechtens seien -, wird die Stadt Ulm vorerst bis zur Klärung der Rechtslage durch das Land eine Übergangslösung praktizieren. Diese sieht vor, dass Ulmer Parkausweise mit einer Gültigkeit bis 31. Oktober automatisch bis Ende des Jahres 2023 gültig bleiben.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen