Um eine mögliche Ausbreitung der Geflügelpest auf den Landkreis Reutlingen zu verhindern, ordnet der Landkreis Reutlingen ab dem morgigen Samstag, 14. Januar 2023, ein Aufstallungsgebot für gewerbliche und private Geflügelhalter Wannweil, Walddorfhäslach, Degerschlacht, Rommelsbach, Sickenhausen, Altenburg, Oferdingen, Mittelstadt und Pliezhausen an.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen