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Übernahme der Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Mordes

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Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. März 2023) die Ermittlungen gegen den deutschen Staatsangehörigen Markus L.
wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) GVG).

Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen

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