Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes und der Rückkehr in die Warnstufe entfällt ab Mittwoch, 23. Februar 2022, für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises. Weiterhin sind Termine im Landratsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht möglich.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen
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