Nachdem das Verwaltungsgericht in Sigmaringen die bisherige Vergabepraxis der Stadt Ulm für Neubaugrundstücke für unzulässig erklärt hatte, haben Hauptausschuss und Gemeinderat in ihren Sitzungen im November 2022 neue Leitlinien für die Vergabe von Baugrundstücken festgelegt. Ganz konkret wurde die Leitlinie für die Vergabe der Grundstücke im Baugebiet „Unter dem Hart, Teil 2, Ulm-Jungingen“ beschlossen. Damit kann jetzt das Vergabeverfahren für die dortigen 40 Baugrundstücke neu beginnen.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen