Die Stadt Ulm bittet um Abholung der Fundgegenstände, die zwischen September 2024 und Februar 2025 beim Fundamt abgegeben wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fahrräder, Damen- und Herrenarmbanduhren, Schmuckwaren, Brillen, Geldbörsen, Kopfhörer, Handtaschen, Rucksäcke, Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Schuhe, Schirme und sonstige Gegenstände.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen