Ab 1. Mai gilt eine geänderte Tarifstruktur in den Ulmer Parkhäusern der Ulmer Parkbetriebs-GmbH (PBG). Die Erhöhung der Entgelte bezieht sich auf den Kurzparkertarif und/ oder den Tageshöchstsatz.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen
Ab 1. Mai gilt eine geänderte Tarifstruktur in den Ulmer Parkhäusern der Ulmer Parkbetriebs-GmbH (PBG). Die Erhöhung der Entgelte bezieht sich auf den Kurzparkertarif und/ oder den Tageshöchstsatz.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen