Die jüngste Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass in Innenräumen FFP2-Masken getragen werden sollen. Dies setzt die Ulmer Stadtverwaltung zum Jahreswechsel für ihre Gebäude um: Ab 1. Januar 2022 darf die Verwaltung nur noch mit FFP2-Maske betreten werden. Dies gilt für alle Dienststellen der Stadtverwaltung wie etwa die Olgastraße 66 und das Rathaus.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen
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