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Alte Führerscheine beim Landratsamt umtauschen

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Alle bis zum 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen – abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers bzw. vom Ausstellungsdatum – in den kommenden Jahren stufenweise gegen neue EU-Führerscheine umgetauscht werden. Möglich ist dies beim Reutlinger Landratsamt, in den Reutlinger Bezirksämtern dagegen nicht. 
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen
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