Der Landkreis, als Träger der Beruflichen Schulen, erinnert an die Einschulungstermine für die Auszubildenden, die jetzt ihre Ausbildung beginnen. Verantwortlich für die Anmeldung sind die Erziehungsberechtigten bzw. Ausbilder und Ausbilderinnen oder Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass auch alle Jugendlichen, die jetzt aus den Schulen entlassen wurden und keine Ausbildungsstelle oder weitere Schule gefunden haben, berufsschulpflichtig sind, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen