Vom 1. November 2023 an kostet ein Bewohnerparkausweis, der dazu berechtigt, in der Innenstadt in der Nähe der Wohnung zu parken, wieder eine Jahresgebühr von 200 Euro. Damit endet eine Übergangszeit, in der die Stadt die im letzten Jahr vom Gemeinderat beschlossene höhere Gebühr nicht umgesetzt hatte. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine falsche Rechtsgrundlage der kommunalen Bewohnerparkgebührensatzung in Freiburg moniert hatte.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen