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Artenschutz bei der Pflege von Bäumen, Hecken und Sträuchern beachten

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Bäume, Hecken, Sträucher und Gebüsche sind Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere. Zu deren Schutz regelt das Bundesnaturschutzgesetz das Schneiden und Fällen von Bäumen und Büschen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm jetzt im Frühling hin. So dürfen Hecken und Sträucher in der Zeit von 1. März bis 30. September nicht entfernt werden.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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