Startseite » Neuigkeiten rund um Metzingen » Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Wasserrechtliche Erlaubnis Für die Entnahme von Grundwasser im vorhandenen Pumpwerk Glastal für die Trinkwasserversorgung – Stadt Hayingen
Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Wasserrechtliche Erlaubnis Für die Entnahme von Grundwasser im vorhandenen Pumpwerk Glastal für die Trinkwasserversorgung – Stadt Hayingen