Pflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, gehören in den Restmüll und dürfen nicht als Grüngut entsorgt werden. Darauf weisen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) hin.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen
Pflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, gehören in den Restmüll und dürfen nicht als Grüngut entsorgt werden. Darauf weisen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) hin.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen