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Buchsbaumzünsler: Pflanzenteile richtig entsorgen

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Pflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, gehören in den Restmüll und dürfen nicht als Grüngut entsorgt werden. Darauf weisen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) hin.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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