Ab Mai 2025 gelten strengere Vorschriften für den Biomüll. Erstmals müssen die Verwerter zukünftig vor der Weiterverarbeitung des Biomülls Sichtkontrollen durchführen. Falls sich dabei Anhaltspunkte für einen Fremdstoffanteil von mehr als 3 Prozent ergeben, kann der Verwerter vom Entsorgungsbetrieb die Rücknahme verlangen. Den Entsorgungsbetrieben der Stadt Ulm droht bei einem Fremdstoffgehalt von mehr als 5 Prozent eine Erhöhung der Verwertungskosten auf mehr als das Doppelte. Bei den letzten Untersuchungen in 2024 lag die Fremdstoffquote im Durchschnitt bei 4,45 %.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen