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Der Ulmer Biomüll muss besser werden – Sonst wird’s teuer

Ab Mai 2025 gelten strengere Vorschriften für den Biomüll. Erstmals müssen die Verwerter zukünftig vor der Weiterverarbeitung des Biomülls Sichtkontrollen durchführen. Falls sich dabei Anhaltspunkte für einen Fremdstoffanteil von mehr als 3 Prozent ergeben, kann der Verwerter vom Entsorgungsbetrieb die Rücknahme verlangen. Den Entsorgungsbetrieben der Stadt Ulm droht bei einem Fremdstoffgehalt von mehr als 5 Prozent eine Erhöhung der Verwertungskosten auf mehr als das Doppelte. Bei den letzten Untersuchungen in 2024 lag die Fremdstoffquote im Durchschnitt bei 4,45 %.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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