Für den Umtausch auf den in der Europäischen Union einheitlichen und fälschungssichereren Führerschein gelten verschiedene Fristen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden umgetauscht werden. Betroffen sind nicht nur die grauen und rosafarbenen Führerscheine, sondern auch Kartenführerscheine, die noch keine
15-jährige Befristung haben.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen
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