Das Jahr 2023 darf wieder mit Böllern und Raketen begrüßt werden, die coronabedingten Einschränkungen der letzten beiden Jahre gelten nicht mehr. Weil Verletzungen oder Brände durch Böller und Raketen aber keine Seltenheit sind, gelten für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern weiterhin besondere Vorschriften. Darauf weisen die…
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen