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Digitaler Bauantrag ab 2025 verpflichtend

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Seit Oktober 2024 können, vom 1. Januar 2025 an müssen in Ulm Bauanträge digital eingereicht werden, so wie es auch das bundesweit geltende Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren vorsieht. Für die digitale Einreichung von Bauanträgen steht bei der Stadt Ulm das landeseinheitliche Serviceportal „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) zur Verfügung.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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