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Erläuterung zur Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

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Nach der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung der Stadt Ulm über die Maskenpflicht im Stadtkreis Ulm wird in sozialen Netzwerken und Chatgruppen behauptet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung der Maskenpflicht Schusswaffen einzusetzen. Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung einer Maskenpflicht ist jedoch ausgeschlossen. Das stellen die Stadt Ulm und das Polizeipräsidium in einer gemeinsamen Pressemitteilung klar.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen
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