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FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt

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Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Sogenannte OP-Masken sind nicht mehr ausreichend. Entsprechend müssen auch Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes ab Freitag, 14. Januar 2022, eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen
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