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Gesetz zur Selbstbestimmung in Kraft

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Am 1. November ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Die Geschlechtseinträge weiblich, männlich, divers oder ohne Eintragung können ab dann frei gewählt werden. Bereits im April hat der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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