Die Grundsteuer in Ulm bleibt 2026 auf dem Niveau des Vorjahres. Deshalb erhalten nicht alle von der Stadt einen Steuerbescheid, sondern nur diejenigen,
bei denen sich eine Änderung gegenüber 2025 ergeben hat. Bei allen übrigen erfolgt die Steuerfestsetzung in der zuletzt veranlagten
Höhe.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen