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Hebesatz der Grundsteuer B wird erhöht

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Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat am 22. März 2022 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2022 von bisher 400 v.H. (von Hundert) auf 500 v.H. zu erhöhen.

Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen

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