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Hinweis zur Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

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Im Januar 2023 erhalten wieder alle Grundsteuerpflichtigen von der Stadt einen Grundsteuerjahresbescheid, und zwar unabhängig davon, ob eine Veränderung eingetreten ist. Anlass dafür ist die Einführung einer neuen Veranlagungssoftware. Durch dieses neue Programm ändert sich lediglich die Darstellung der Grundsteuerbescheide. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt wie bisher, auf Basis der noch derzeit geltenden bundesgesetzlichen Grundlagen.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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