Wer im Stadtgebiet Ulm einen Hund in seinem Haushalt hält, muss das Tier bei der Stadt anmelden. Dies gilt für alle Hunde, die in Ulm gehalten werden. Dabei ist nicht entscheidend, wem das Tier gehört, sondern dass der Hund in Ulm gehalten wird. Die Anmeldung ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder sobald der Hund drei Monate alt ist, einzureichen.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen