Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitte 2023 – bei dem eine formal falsche Rechtsgrundlage bei der Stadt Freiburg moniert wurde – hat die Stadt Ulm bei der Vergabe der Bewohnparkausweise eine Übergangslösung praktiziert. Diese sah vor, dass Bewohnerparkausweise mit einer Gültigkeit bis 31. Oktober 2023 automatisch bis Ende des Jahres 2023 gültig blieben. Nun, da eine rechtmäßige Rechtsverordnung erlassen wurde, führt dies dazu, dass die Verlängerungen der Bewohnerparkausweise gesammelt zum Ende des Jahres erfolgen.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen