Am Ende dieses Jahres wird das neue Jahr wieder mit Böllern und Raketen begrüßt werden. Weil Verletzungen oder Brände durch Böller und Raketen aber keine Seltenheit sind, gelten für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern weiterhin besondere Vorschriften. Darauf weisen die Bürgerdienste der Stadt Ulm auch in diesem Jahr erneut hin.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen