Nach der mehrheitlichen Ablehnung der dritten Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der Gemeinderatssitzung am 20. Mai hatte Oberbürgermeister Thomas Keck angekündigt, prüfen zu lassen, ob für ihn eine Widerspruchspflicht gegen den Gemeinderatsbeschluss besteht.
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen