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Mehrwegangebotspflicht ab 2023 – Jetzt noch Förderung sichern

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Am 1. Januar 2023 tritt mit Änderung des Verpackungsgesetzes die Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Diese gilt für alle Anbieter von Essen und Getränken zum Sofortverzehr, zum Mitnehmen oder per Lieferung. Diese gilt für alle Anbieter von Essen und Getränken zum Sofortverzehr, zum Mitnehmen oder per Lieferung. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen

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