Gegenwärtig kann es auf den Ulmer Recyclinghöfen zu längeren Wartezeiten kommen, denn seit Januar gelten dort verschiedene Änderungen. Da die Ulmer Recyclinghöfe und Gartenabfallplätze nur Ulmer Gebührenzahlern zur Verfügung stehen, werden aktuell Einlasskontrollen durchgeführt. Nur wer einen aktuellen Abfallgebührenbescheid vorlegen kann und sich mit einem Ausweisdokument als dieser Gebührenzahler legitimieren kann, darf den Recyclinghof betreten. Der Gebührenbescheid aus 2022 gilt noch solange, bis der Gebührenbescheid 2023 verschickt ist.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen