Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz für den Gewässerausbau der Planbereiche 2 und 4 des Entwicklungskonzeptes Echaz in Reutlingen-Betzingen beantragt.
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz für den Gewässerausbau der Planbereiche 2 und 4 des Entwicklungskonzeptes Echaz in Reutlingen-Betzingen beantragt.
Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen