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Reutlinger Achalmbad ab Montag , 04.04.2022 wieder im „Normalbetrieb“

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Die Bundesregierung hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen und damit die derzeit geltenden Corons-Verordnungen der Bundesländer ab Sonntag, dem 03.04.2022 weitestgehend außer Kraft gesetzt.

Quelle: Reutlinger Pressemitteilungen

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