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Söflinger Straße: Zwischen Königstraße und Theodor-Heuss-Platz dürfen Fahrräder nicht überholt werden

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Das Überholen von Radfahrer*innen gehört zu den riskantesten Manövern im innerstädtischen Straßenverkehr, gefährlich vor allem für die Radfahrenden. Dabei ist die Gesetzeslage sehr klar formuliert: Autofahrer*innen müssen einen Mindestabstand vom 1,5 Metern einhalten, wenn sie ein Fahrrad überholen. „Dieser Mindestabstand gilt von der rechten…

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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