Das Überholen von Radfahrer*innen gehört zu den riskantesten Manövern im innerstädtischen Straßenverkehr, gefährlich vor allem für die Radfahrenden. Dabei ist die Gesetzeslage sehr klar formuliert: Autofahrer*innen müssen einen Mindestabstand vom 1,5 Metern einhalten, wenn sie ein Fahrrad überholen. „Dieser Mindestabstand gilt von der rechten…
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen