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„Spaziergang“: Strafanzeige gegen drei Personen

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Die Stadt Ulm wird gegen die drei Männer, die am 7. Januar 2022 an der Spitze des unangemeldeten „Corona-Spaziergangs“ von der Polizei überprüft wurden, weil sie offensichtlich als informelle Versammlungsleiter fungierten und wiederholt Sprechchöre und Aufzugsrichtung vorgaben, Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz stellen. Oberbürgermeister Gunter Czisch betonte das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, mahnte aber auch die Einhaltung demokratischer Spielregeln an.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen
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