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Stadt und Landkreis verfügen Versammlungsverbot von 4. bis 24. Januar 2022

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Die Stadt Reutlingen und der Landkreis Reutlingen verbieten durch eine gemeinsame Allgemeinverfügung mehrere wöchentlich angemeldete Versammlungen im Zeitraum vom 4. bis 24. Januar 2022. Das Verbot gilt auch für Ersatzversammlungen und -ansammlungen im Stadtgebiet Reutlingen sowie für den Anruf hierzu. Grund für das Versammlungsverbot sind massive Verstöße gegen den Infektionsschutz sowie gegen das Versammlungsrecht durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorausgegangener Kundgebungen.
Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen
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