Im Januar 2025 erhalten wieder alle Grundsteuerpflichtigen von der Stadt einen Grundsteuerjahresbescheid. Anlass dafür ist die Grundsteuerreform, die am 1. Januar in Kraft tritt. Der neue Grundsteuerbescheid basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass erstmals für das Jahr 2025 die Grundsteuer nach der neuen Berechnungsmethode, dem sog. Bodenwertmodell, erhoben wird.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen