Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisher übliche Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen von jährlich sechs Prozent verfassungswidrig sei. Zugleich hat das oberste Gericht den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Die Karlsruher Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Kommunen,…
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen