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Ulmer Innenstadt wird zur Waffen- und Messerverbotszone

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Oberbürgermeister Martin Ansbacher hatte es in seiner Schwörrede angekündigt, zum 15. Oktober wird nun das Waffen- und Messerverbot in der Ulmer Innenstadt in Kraft treten: Das Mitführen von Messern mit einer Klingenklänge von vier Zentimetern oder länger, von Schusswaffen aller Art, also auch Schreckschuss- und „Anscheinswaffen“, sowie von Pfefferspray und Elektroschockern ist dann grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 10.000 Geldstrafe geahndet.

Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen

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