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Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verkehrsdatenspeicherung

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Im Urteil zur Verkehrsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof die bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten. Verkehrsdaten dürfen weiterhin nur in Ausnahmefällen gespeichert werden. Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges fordern eine schnelle Neuregelung, um im Kampf gegen Verbrechen gewappnet zu sein.

Quelle: Meldungen Baden-Württemberg

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