Bei den Bürgerdiensten wurden zwischen April und September 2021 zahlreiche Fundsachen abgegeben, die bis heute nicht abgeholt worden sind. Demnächst läuft die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungszeit für diese Fundsachen ab. Wer zwischen April und September letzten Jahres etwas verloren hat, hat noch bis Mittwoch, 15. Juni 2022, Zeit, sein Eigentum wiederzubekommen.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen