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Verordnung des Landratsamtes Reutlingen als untere Naturschutzbehörde und untere Wasserbehörde zur Regelung des Bootfahrens auf und des Badens in der Großen Lauter zwischen Münsingen-Buttenhausen und Hayingen-Anhausen vom 15.06.1988

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Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen
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