Weil es in den vergangenen Wochen sehr wenig geregnet hat, wird in vielen Flüssen und insbesondere in Bächen im Bodenseekreis das Wasser knapp. Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, Wasser aus Oberflächengewässern abzupumpen, um Gärten oder landwirtschaftliche Flächen zu bewässern. Dafür ist eine Erlaubnis durch das Amt für Wasser- und Bodenschutz erforderlich. Angesichts der aktuell kritischen Wasserstände wird die Kreisverwaltung in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen.
Wasserentnahmen ohne behördliche Erlaubnis können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ausgenommen hiervon sind Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Landwirtschaftliche Flächen können aktuell noch an größeren Flüssen im genehmigten Umfang bewässert werden.
Durch die derzeit niedrigen Pegelstände verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Gewässerorganismen zunehmend. Besonders betroffen sind im Bodenseekreis die kleineren Bäche und Gräben. Bei weiter anhaltender Trockenheit könnten jedoch auch die Pegelstände größerer Gewässer unter die kritischen Marken fallen.
Quelle: Bodenseekreis: Aktuelle Meldungen