Das seit Mitte Juli geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 15. September 2025 verlängert. Denn die Reserven in der Natur aus dem verregneten Juli gehen aktuell wieder zuneige und die Wetterprognosen stellen kaum Wassernachschub in Aussicht. Deshalb ist das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen weiterhin verboten.
Vom Verbot ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Allerdings appelliert das Landratsamt, aktuell auch darauf zu verzichten.
Auch der Wassersport auf Gewässern wie der Schussen belastet bei Niedrigwasser die Natur. Denn Kanus und SUPs scheuchen die ohnehin schon gestressten Wasserlebewesen aus den wenigen verbleibenden Rückzugsbereichen. Deshalb hat das Amt für Wasser- und Bodenschutz mit Kanu-Verleihern der Region vereinbart, bei Wassermangel keine Touren anzubieten. Bei wenig Strömung und Materialschäden durch viele Grundberührungen hält sich der Spaß ohnehin in Grenzen. Die Wasser-Fachleute der Behörde bitten auch alle privaten Paddler, auf geeignete Gewässer auszuweichen.
Die Wasserstände hatten sich in der zweiten Julihälfte durch die ergiebigen Niederschläge auf ein normales Niveau erholt. Allerdings hat es vielerorts seit Tagen nicht mehr geregnet. Die Pegelstände sind folglich überwiegend wieder rückläufig. Auch in den kommenden Tagen ist kein Regen in Sicht. Das Landratsamt rechnet wegen der Wettervorhersagen und Pegel-Prognosen wieder mit Niedrigwasserlagen im gesamten Kreisgebiet.
Das Austrocknen eines Gewässers bedeutet den Verlust aller dort beheimateten Wasserlebewesen. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation ignoriert, muss deshalb mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Sollten die Wasserspiegel sich nachhaltig verbessern, wird gegebenenfalls die Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen von dem Entnahmeverbot zu beantragen. Dies war in den vergangenen Wochen an einzelnen Gewässern zeitweise aufgrund punktueller Niederschläge und ausreichendem Wasserdargebot möglich.
Die verlängerte Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Sie ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt.
Quelle: Bodenseekreis: Aktuelle Meldungen