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Weiterhin FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt

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Seit Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, mit der Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben wurden. Da die Inzidenzen im Landkreis weiterhin sehr hoch sind, macht das Landratsamt Reutlingen von seinem Hausrecht Gebrauch und behält die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in seinen Verwaltungsgebäuden vorerst bei.

Quelle: Landkreis Reutlingen Pressemitteilungen

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