Aktuell haben alle Grundsteuerpflichtigen von der Stadt einen Grundsteuerjahresbescheid für das Jahr 2023 erhalten, und zwar unabhängig davon, ob eine Veränderung eingetreten ist. Aufgrund eines neuen Programms hat sich lediglich die Darstellung der Grundsteuerbescheide geändert. Die Stadt Ulm weist nochmals daraufhin, dass die Festsetzung der Grundsteuer, wie bisher, noch auf Basis der noch derzeit geltenden bundesgesetzlichen Grundlagen erfolgt ist.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen