Bereits 2020 hat der Landtag in Stuttgart ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet aber erst ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. 2024 erfolgt die Berechnung der Grundsteuer noch nach altem Recht. Darum erhalten auch in diesem Jahr wieder nur Grundstückseigentümer*innen, deren Bemessungsgrundlagen sich gegenüber dem letzten Grundsteuerbescheid geändert haben, einen neuen Bescheid.
Quelle: Stadt Ulm – Aktuelle Meldungen